
Stopsel mit Monogramm
A. L. und Satzung des Stopselclubs Dietramszell
Wie überall in Deutschland
ist auch in Bayern das Vereinsleben ausgeprägt. Kennzeichen eines
Vereins ist der Zusammenschluss von Gleichgesinnten zur Erlangung eines
gemeinsamen Ziels.
Dietramszell, um 1968, 1970
Kunststoff, Papier
Privatbesitz
Gründe für geselliges Beisammensein gibt es viele. In seiner
ersten Satzung verweist der Stopselclub Dietramszell darauf, dass der
Verein nur Zusammenkünfte geselliger Art unterhält, parteipolitisch
und konfessionell neutral ist und sich zum demokratischen Rechtsstaat
bekennt: Diffamierende Äußerungen, wie es handelt
sich hier um einen sogenannten Säuferclub werden vom Verein schärfstens
zurückgewiesen. Diesen Grundlagen folgen die Mitglieder nun
bereits seit mehr als 30 Jahren.
Das gemeinsame Kennzeichen der Vereinsmitglieder ist ein stopselförmiger
Gegenstand aus harter Masse, ein Stopsel von ca. 2 cm Höhe.
Jedes Mitglied muss diesen Stopsel immer bei sich tragen und nach Aufforderung
eines anderen Clubmitglieds vorzeigen. Kann dieser Aufforderung nicht
nachgekommen werden, so ist eine Strafgebühr fällig, die von
50 Pfennig bei der Vereinsgründung auf DM 1, bis heute gestiegen
ist. Das so angesammelte Kapital wird nicht angelegt, sondern für
Geselligkeit bzw. Veranstaltungen ausgegeben, zu denen alle Mitglieder
schriftlich eingeladen werden.
Um den Zusammenhalt nicht zu gefährden, bestimmen die Mitglieder
in geheimer Abstimmung gemeinsam über Neuaufnahmen. Die Mitgliederzahl
des Clubs soll 40 nicht übersteigen. In dieser Zusammensetzung
werden z.B. gemeinsame Reisen unternommen, Tanzveranstaltungen oder
Wanderungen organisiert. Was immer aber passiert, einer darf nie fehlen:
der Stopsel.
M. Ha