Stopsel mit Monogramm A. L. und Satzung des Stopselclubs Dietramszell

Wie überall in Deutschland ist auch in Bayern das Vereinsleben ausgeprägt. Kennzeichen eines Vereins ist der Zusammenschluss von Gleichgesinnten zur Erlangung eines gemeinsamen Ziels.

Dietramszell, um 1968, 1970
Kunststoff, Papier
Privatbesitz


Gründe für geselliges Beisammensein gibt es viele. In seiner ersten Satzung verweist der Stopselclub Dietramszell darauf, dass der Verein nur Zusammenkünfte geselliger Art unterhält, parteipolitisch und konfessionell neutral ist und sich zum demokratischen Rechtsstaat bekennt: „Diffamierende Äußerungen, wie‚ es handelt sich hier um einen sogenannten Säuferclub werden vom Verein schärfstens zurückgewiesen.“ Diesen Grundlagen folgen die Mitglieder nun bereits seit mehr als 30 Jahren.
Das gemeinsame Kennzeichen der Vereinsmitglieder ist ein „stopselförmiger Gegenstand aus harter Masse“, ein Stopsel von ca. 2 cm Höhe. Jedes Mitglied muss diesen Stopsel immer bei sich tragen und nach Aufforderung eines anderen Clubmitglieds vorzeigen. Kann dieser Aufforderung nicht nachgekommen werden, so ist eine Strafgebühr fällig, die von 50 Pfennig bei der Vereinsgründung auf DM 1,– bis heute gestiegen ist. Das so angesammelte Kapital wird nicht angelegt, sondern „für Geselligkeit bzw. Veranstaltungen ausgegeben“, zu denen alle Mitglieder schriftlich eingeladen werden.
Um den Zusammenhalt nicht zu gefährden, bestimmen die Mitglieder in geheimer Abstimmung gemeinsam über Neuaufnahmen. Die Mitgliederzahl des Clubs soll 40 nicht übersteigen. In dieser Zusammensetzung werden z.B. gemeinsame Reisen unternommen, Tanzveranstaltungen oder Wanderungen organisiert. Was immer aber passiert, einer darf nie fehlen: der Stopsel.

M. Ha